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Jeder zweite Patient auf der Intensivstation hat eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. Häufig sind sie aber schwer interpretierbar. Dies zeigt eine Studie des Uniklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), für die 998 Patienten auf elf Stationen der Klinik für Intensivmedizin vor ihrer Verlegung auf eine Normalstation befragt wurden. Danach besaßen 38,6 Prozent der Befragten eine Vorsorgevollmacht und 29,4 Prozent eine Patientenverfügung. Über mindestens eines davon verfügten 51,3 Prozent. Die Vordrucke der Vorsorgevollmachten waren in 39,8 Prozent und die von Patientenverfügungen in 44,1 Prozent der Fälle aber fehlerhaft ausgefüllt und deshalb schwer interpretierbar. Professor Stefan Kluge, Direktor der UKE-Klinik für Intensivmedizin, hält den Anteil an Patienten, die eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht ausgestellt haben, für zu gering. Ohne diese Dokumente bleibe das persönliche Gespräch zwischen Arzt und Patient beziehungsweise Angehörigen der häufigste Weg, den Patientenwillen festzustellen. „Doch oft können auch engste Angehörige den eigentlichen Patientenwillen nicht oder nur unsicher wiedergeben. Dieses Dilemma kann nur durch das Erstellen einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gelöst werden“, sagte Kluge. Sein Team hat auch ausgewertet, weshalb Menschen ihren Willen über die Dokumente formulieren. Häufigster Grund war die Angst vor Ausgeliefertsein, vor fehlender Selbstbestimmung und vor medizinischer Übertherapie. 15,4 Prozent hatten die Dokumente nach Beratung mit ihrem Arzt ausgefüllt. Von den Befragten, die über keines der beiden verfügt, hatte sich jeder zweite zuvor auch nicht mit dieser Frage beschäftigt. Im UKE unterstützt der Patienten-Ombudsmann Interessierte beim Ausfüllen. Das Haus empfiehlt, Vollmacht und Verfügung konkret zu formulieren, sich von einem Arzt beraten zu lassen und bei der Klinikaufnahme abzugeben. (di) Vgl. www.springerpflege.de v. 07.06.17